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Deutschland Straftäter und Gefährder

Bundesregierung bereitet mögliche Abschiebungen nach Syrien vor

Vor allem Unionspolitiker wollen Rückführungen nicht mehr als Tabu sehen Vor allem Unionspolitiker wollen Rückführungen nicht mehr als Tabu sehen
Vor allem Unionspolitiker wollen Rückführungen nicht mehr als Tabu sehen
Quelle: picture alliance/dpa
Vor ein paar Monaten ist der generelle Abschiebestopp nach Syrien ausgelaufen. Auch wenn Rückführungen bislang nur Planspiele sind, sondiert die Regierung jetzt, welche Personen infrage kommen könnten. Man will ein Zeichen setzen.

Mit Blick auf mögliche Abschiebungen stellt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Übersicht mit syrischen Staatsangehörigen zusammen, die sich derzeit in Haft befinden. Das erklärte ein Sprecher des BAMF Anfang der Woche WELT. Dafür habe man eine Anfrage an die Bundesländer gerichtet. Diese laufe noch.

Hintergrund sind der Recherche zufolge Vorbereitungen des Bundesinnenministeriums auf etwaige künftige Rückführungen nach Syrien. An diesem Mittwoch berichtete zuerst die „Zeit“ über die Pläne der Bundesregierung.

Demnach erklärte ein Sprecher des Innenministeriums: „Nach dem Auslaufen des Abschiebestopps durch die Innenministerkonferenz wird derzeit geprüft, wie sich Straftäter und islamistische Gefährder mit syrischem Pass abschieben lassen.“ Im Jahr der Bundestagswahl will die Union damit ein Zeichen setzen – auch wenn es sich zunächst nur um Einzelfälle handeln sollte.

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Nach WELT-Informationen gibt es in der Regierung die Überlegung, syrischen Staatsangehörigen hohe Haftstrafen zu erlassen, wenn diese zu einer Ausreise in ihren Herkunftsstaat bereit sind. Das BAMF wurde daher beauftragt, eine Übersicht über mögliche Fälle zu erstellen. Intern rechnet man nur mit einem sehr kleinen Personenkreis, der in diesem Zusammenhang infrage kommen würde. Die „Zeit“ berichtet jetzt von einer möglichen Verkürzung der Haft, nicht von einem kompletten Erlass.

Das bayerische Innenministerium teilte auf Anfrage mit: „Aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und aus ausländerpolitischen Gründen“ müsse von den ausländerrechtlichen Möglichkeiten zur „Beendigung des Aufenthalts“ bei ausländischen Straftätern „konsequent Gebrauch“ gemacht werden.

Aber, so heißt es einschränkend: Regelmäßig gehe das staatliche Strafverfolgungsinteresse vor. Eine Zustimmung komme so „erst nach Verbüßen“ eines erheblichen Teils der Freiheitsstrafe in Betracht.

Die Innenministerkonferenz von Bund und Ländern hatte zum Ende des vergangenen Jahres auf Drängen der Union den generellen Abschiebestopp nach Syrien auslaufen lassen. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) hatte im Dezember erklärt, dass sich bei den allermeisten Syrern in Deutschland die Frage einer Abschiebung gar nicht stelle. Es gehe um die kleine Gruppe von Schwerkriminellen und Gefährdern. Deren Aufenthalt sei der Bevölkerung nicht zuzumuten. „Da muss im Einzelfall in Zukunft wieder geprüft werden können, sie auch in ihre Heimat zurückzuführen.“ Zuvor hatte sich auch Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) für diesen Kurs ausgesprochen.

Die Debatte war 2020 aufgeflammt, nachdem in Dresden ein syrischer Gefährder wenige Tage nach seiner Entlassung aus der Haft mit einem Messer ein schwules Paar brutal angegriffen hatte – einer der Angegriffenen überlebte die Attacke nicht.

Der Bürgerkrieg ist in vielen Gebieten des Landes zwar vorbei. Die dortige Botschaft Deutschlands ist aber weiterhin geschlossen. Rückführungen vieler Syrer wären zudem problematisch. Denn nach wie vor sind dort jene Politiker an der Macht, die mit aller Härte gegen Hunderttausende Zivilisten vorgegangen waren.

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Eine Grundlage für die Einschätzung der Situation in Syrien bildet die Lageanalyse des Auswärtigen Amtes (AA), die regelmäßig aktualisiert wird. Aus dem Haus von Heiko Maas (SPD) hieß es diese Woche, dass der Bericht anlassbezogen fortgeschrieben und aktualisiert werde. Zuletzt war dort die Rede davon, dass zum Beispiel in allen Regionen des Landes „schwere Menschenrechtsverletzungen“ der Normalfall seien.

Nach Informationen der „Zeit“ werden in der Regierung Abschiebungen noch immer für jene Teile Syriens ausgeschlossen, in denen das Regime von Machthaber Baschar al-Assad oder Terrorgruppen die Kontrolle ausüben. Erwogen würden jedoch Abschiebungen in die vorwiegend kurdisch dominierten Gebiete im Nordosten des Landes.

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