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Ein Plakat fordert "Die Waffen Nieder" Foto: Unsplash/ Dea Piratedea

Immer mehr Männer verlassen Russland, um nicht im Ukraine-Krieg kämpfen zu müssen. Die Bundesregierung hat ihnen Schutz zugesagt, doch für die Mehrheit ist es unmöglich, das in Anspruch zu nehmen, weil sie gar nicht erst an die deutschen Grenzen gelangt. Ein Überblick zur Situation russischer Kriegsdienstverweigerer und Militärdienstentzieher.

»Wir wol­len kei­nen Krieg, wir wol­len nicht töten, und wir wol­len nicht getö­tet wer­den!« Unzäh­li­ge Nach­rich­ten wie die­se errei­chen PRO ASYL und Con­nec­tion e.V. der­zeit täg­lich aus Russ­land, ver­bun­den mit der Bit­te um Hil­fe. Rus­sen, die sich am Krieg in der Ukrai­ne nicht betei­li­gen wol­len, gebührt Schutz. Hier­zu gibt es in Deutsch­land eine sel­te­ne, par­tei­über­grei­fen­de Einig­keit. Die Par­la­men­ta­ri­sche Geschäfts­füh­re­rin der Grü­nen-Bun­des­tags­frak­ti­on, Ire­ne Miha­lic, beton­te das in der ver­gan­ge­nen Woche eben­so wie der Ers­te Par­la­men­ta­ri­sche Geschäfts­füh­rer der FDP-Frak­ti­on, Johan­nes Vogel. Er sag­te: »Wer sich jetzt einer Ein­be­ru­fung gegen­über­sieht und nicht Teil einer Armee der Kriegs­ver­bre­chen sein will, stellt sich gegen das Sys­tem Putin. Wir Euro­pä­er soll­ten rus­si­schen Regime­geg­nern eben­so wie unschul­di­gen Deser­teu­ren jetzt schnell Asyl gewäh­ren.« Aus der SPD und der Uni­ons­frak­ti­on hört man ähn­li­ches (von Fried­rich Merz‘ ein­mal abge­se­hen), auch Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Fae­ser stell­te klar: »Wer sich dem Regime von Prä­si­dent Wla­di­mir Putin mutig ent­ge­gen­stellt und des­halb in größ­te Gefahr begibt, kann in Deutsch­land wegen poli­ti­scher Ver­fol­gung Asyl beantragen.«

»Wer sich dem Regime von Prä­si­dent Wla­di­mir Putin mutig ent­ge­gen­stellt und des­halb in größ­te Gefahr begibt, kann in Deutsch­land wegen poli­ti­scher Ver­fol­gung Asyl beantragen.«

Bun­des­in­nen­mi­nis­te­rin Nan­cy Faeser

Die­se Aus­sa­gen sind erfreu­lich – und gleich­zei­tig auch ärger­lich, denn sie gehen völ­lig an der Rea­li­tät vor­bei. Fakt ist, dass es so gut wie kei­ne Zugangs­we­ge nach Deutsch­land und in ande­re EU-Staa­ten gibt. Direkt­flü­ge aus Russ­land in die EU sind ein­ge­stellt und die bal­ti­schen EU-Staa­ten haben ihre  Gren­zen dicht gemacht. Asyl kann man jedoch nach gel­ten­der Rechts­la­ge nur bean­tra­gen, wenn man im Land ist. Das bedeu­tet, dass die Schutz­zu­sa­gen für Rus­sen bis­lang in ers­ter Linie Lip­pen­be­kennt­nis­se sind. Es ist gut, dass die tsche­chi­sche Rats­prä­si­dent­schaft am ver­gan­ge­nen Mon­tag kur­zer­hand die 27 EU-Bot­schaf­ter unter dem soge­nann­ten Kri­sen­re­ak­ti­ons­me­cha­nis­mus ein­lud, um über den Umgang mit (Fahnen-)Flüchtigen aus Russ­land zu bera­ten. Doch ein zufrie­den­stel­len­des Ergeb­nis gibt es nicht.

Hunderttausende Russen sind seit Anfang des Jahres ins Ausland geflohen

Bereits seit Anfang des Jah­res, seit ein Krieg gegen die Ukrai­ne wahr­schein­lich wur­de, haben rus­si­sche Staatsbürger*innen das Land ver­las­sen. Ihre Zahl wird auf 420.000 bis 500.000 geschätzt. Dar­un­ter sind etwa 100.000 Män­ner, die im Rah­men der jet­zi­gen Teil­mo­bil­ma­chung rekru­tiert wer­den könn­ten, da sie zwi­schen 18 und 60 Jah­re alt sind und grund­sätz­lich als Wehr­pflich­ti­ge Ange­hö­ri­ge der Armee oder als Reser­vis­ten mili­tär­dienst­pflich­tig sind. Auch Frau­en sind von der Teil­mo­bil­ma­chung betrof­fen, soweit sie sich in der Ver­gan­gen­heit frei­wil­lig zum Dienst im rus­si­schen Mili­tär ent­schie­den hatten.

Nur ein gerin­ger Teil der­je­ni­gen, die nun flüch­ten, sind Deser­teu­re. Der größ­te Teil – etwa 100.000 mili­tär­dienst­pflich­ti­ge rus­si­sche Män­ner, so die Schät­zung des Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rungs­netz­werks Con­nec­tion e.V. – hat  sich recht­zei­tig vor einer mög­li­chen Rekru­tie­rung dem Zugriff des Mili­tärs ent­zo­gen. Vie­le haben schon damit gerech­net, dass es nicht bei einem begrenz­ten Ein­satz blei­ben wür­de und haben vor­sorg­lich das Land ver­las­sen. Die­se Mili­tär­dienst­ent­zie­her fal­len hin­sicht­lich eines mög­li­chen Schut­zes in Deutsch­land aller­dings völ­lig durchs Ras­ter. Sie haben hier­zu­lan­de so gut wie kei­ne Chan­cen auf Schutz. Das muss sich drin­gend ändern, wenn die Wor­te von Politiker*innen wie Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Mar­co Busch­mann ernst gemeint sind, der auf Twit­ter ver­kün­de­te: »Wer Putins Weg hasst und die libe­ra­le Demo­kra­tie liebt, ist uns in Deutsch­land herz­lich willkommen.«

»Wer Putins Weg hasst und die libe­ra­le Demo­kra­tie liebt, ist uns in Deutsch­land herz­lich willkommen.«

Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Mar­co Busch­mann auf Twitter

Unterschiede bei Desertion, Militärdienstentziehung und Kriegsdienstverweigerung

Wenn rus­si­sche Mili­tär­dienst­pflich­ti­ge bereits eine Ein­be­ru­fung erhal­ten haben, gilt dies in Russ­land als Deser­ti­on und kann ent­spre­chend straf­recht­lich ver­folgt wer­den. Für sie ist eine Aus­rei­se in der Regel nur auf ille­ga­lem Wege mög­lich, da ihnen als Ange­hö­ri­ge der Armee die Aus­rei­se unter­sagt ist. Sofern sie einen Mili­tär­pass oder ande­re Doku­men­te mit­füh­ren, ist nach­voll­zieh­bar, dass sie der rus­si­schen Armee ange­hö­ren. Soll­te es ihnen gelin­gen, Deutsch­land zu errei­chen – und hier­in liegt die Haupt­hür­de – ste­hen ihre Chan­cen auf Schutz ver­gleichs­wei­se gut.

Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer sind Per­so­nen, die gegen­über den rus­si­schen Ein­be­ru­fungs­be­hör­den ihre Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung erklä­ren. Es gibt ein Antrags­ver­fah­ren für die Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung und etwa 1.000 Per­so­nen pro Jahr leis­ten den Alter­na­ti­ven Dienst ab. In den Ent­schei­dungs­gre­mi­en in Russ­land ist das Mili­tär jedoch an ent­schei­den­der Stel­le ver­tre­ten, sodass sich hier die Ent­schei­dungs­pra­xis erheb­lich ändern kann. Ein Antrag auf Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung ist nur vor der Ein­be­ru­fung mög­lich. Das bedeu­tet auch, dass Reservist*innen kei­ne Mög­lich­keit haben, einen Antrag zu stellen.

1000

Per­so­nen pro Jahr leis­ten den Alter­na­ti­ven Dienst

Die Per­so­nen, die sich schon vor­ab dem Zugriff des Mili­tärs ent­zie­hen – was aktu­ell auf vie­le Män­ner aus Russ­land zutrifft – haben sich dem Mili­tär­dienst ent­zo­gen. Sie haben die Mög­lich­kei­ten genutzt, legal ins Aus­land zu rei­sen. Bei einer Rück­kehr nach Russ­land unter­lä­gen sie den Rege­lun­gen der Teil­mo­bil­ma­chung. Da sie kei­ne Ein­be­ru­fung erhal­ten haben, haben die­se Mili­tär­dienst­ent­zie­her für den Grund ihrer Flucht kei­nen Nach­weis und dem­entspre­chend so gut wie kei­ne Chan­cen auf Asyl. (Eine aus­führ­li­che Dar­stel­lung zur Wehr­pflicht, zum Recht auf Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rung sowie zu Mili­tär­dienst­ent­zie­hung und Deser­ti­on in Russ­land, Bela­rus und der Ukrai­ne fin­den Sie hier).

Im Mai hat­te das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um erklärt, dass »bei glaub­haft gemach­ter Deser­ti­on eines rus­si­schen Asyl­an­trag­stel­len­den der­zeit in der Regel von dro­hen­der Ver­fol­gungs­hand­lung für den Fall der Rück­kehr in die Rus­si­sche Föde­ra­ti­on aus­ge­gan­gen« wer­de. Damit könn­ten sie als Flücht­ling aner­kannt wer­den, sofern sie ihre Deser­ti­on nach­wei­sen kön­nen. In der Mit­tei­lung des Innen­mi­nis­te­ri­ums wird jedoch aus­drück­lich wei­ter aus­ge­führt, dass »Wehr­dienst­flücht­lin­ge von den Aus­füh­run­gen nicht umfasst« sind. PRO ASYL und Con­nec­tion e.V. kri­ti­sie­ren das seit Mona­ten und erwar­ten, dass die Bun­des­re­gie­rung spä­tes­tens jetzt nach der rus­si­schen Teil­mo­bil­ma­chung ihre Defi­ni­ti­on, wer gefähr­det ist, der Rea­li­tät angleicht.

Viele Russen fliehen nach Georgien, Armenien, Kasachstan und in die Türkei

Nur die wenigs­ten Men­schen aus einer der drei genann­ten Grup­pen sind in Län­der der Euro­päi­schen Uni­on geflo­hen. Im ers­ten Halb­jahr 2022 liegt die Zahl der Deser­teu­re und Mili­tär­dienst­ent­zie­her, die in der EU einen Asyl­an­trag gestellt haben, bei schät­zungs­wei­se 1.100.

Laut aktu­el­ler Asyl­ge­schäfts­sta­tis­tik des BAMF wur­den bis zum 31. August in Deutsch­land 1.851 Asyl­an­trä­ge von rus­si­schen Staatsbürger*innen ins­ge­samt gestellt, wobei die Grün­de für Asyl in der offi­zi­el­len Sta­tis­tik nicht genannt wer­den. In 1.767 Fäl­len kam es bereits zu Ent­schei­dun­gen, wobei ledig­lich 203 Men­schen Asyl, eine Aner­ken­nung nach der Gen­fer Flücht­lings­kon­ven­ti­on oder sub­si­diä­ren Schutz erhiel­ten. Bei den Ent­schei­dun­gen han­delt es sich jedoch ver­mut­lich vor allem um Asyl­ver­fah­ren, die vor Kriegs­aus­bruch gestellt wur­den, da die Bear­bei­tung Mona­te in Anspruch nimmt. Inwie­fern Deser­teu­re und Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer aus Russ­land also vom BAMF Schutz zuge­spro­chen bekom­men, ist bis­lang noch offen. Die Asyl­ver­fah­ren von Deser­teu­ren, die vom Ver­ein Con­nec­tion e.V. betreut wer­den, sind noch nicht ent­schie­den wor­den. Ent­spre­chend schwie­rig ist es dem­nach, zum jet­zi­gen Zeit­punkt belast­ba­re Aus­sa­gen über Zah­len zu treffen.

Zu den »klas­si­schen« Asyl­ver­fah­ren rus­si­scher Staatsbürger*innen kom­men noch deut­sche Zusa­gen auf Grund­la­ge von Para­graf 22 des Auf­ent­halts­ge­set­zes. Wie das Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­um laut Bericht der Tages­schau mit­teil­te, hat es in Abstim­mung mit dem Aus­wär­ti­gen Amt in 436 Fäl­len die Zustim­mung für eine Auf­nah­me nach §22 Auf­enthG. gege­ben. Die­ser Para­graf sieht eine Auf­nah­me »zur Wah­rung poli­ti­scher Inter­es­sen der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land« vor. Wie vie­le rus­si­sche Staatsbürger*innen ins­ge­samt seit Beginn des Kriegs nach Deutsch­land gekom­men sind, kann auch das Minis­te­ri­um nicht bezif­fern, weil an den Gren­zen zu den Nach­bar­län­dern kei­ne regu­lä­ren Grenz­kon­trol­len stattfinden.

Fest steht in jedem Fall, dass die Mehr­heit der rus­si­schen Flücht­lin­ge in Län­der geflo­hen ist (und dies auch aktu­ell tut), in denen es kei­ne Visa­pflicht gibt oder wo es rela­tiv ein­fach mög­lich ist, ein Visum zu erhal­ten. Nach Schät­zun­gen von Con­nec­tion e.V. unter Ein­be­zie­hung aktu­el­ler Infor­ma­tio­nen sind das vor allem die Tür­kei mit rund 24.000 rus­si­schen Geflüch­te­ten, Geor­gi­en mit 36.000, Kasach­stan mit 45.000, Arme­ni­en mit 12.000, Ser­bi­en mit 7.300 und Isra­el mit 2.300 Men­schen. Ein Teil die­ser Län­der bie­tet den Flücht­lin­gen kei­nen siche­ren Auf­ent­halt. In der Tür­kei gilt das Asyl­recht nur extrem ein­ge­schränkt, zudem kommt es immer wie­der zu Abschie­bun­gen in Kriegs- und Kri­sen­ge­bie­te. Die Regie­run­gen der Tür­kei und Arme­ni­ens ste­hen Russ­land poli­tisch rela­tiv nahe, sodass Abschie­bun­gen auch nach Russ­land durch­aus in Betracht gezo­gen wer­den müssen.

Was sollte die Bundesregierung also jetzt tun, um den warmen Worten Taten folgen zu lassen?

Vor­schlä­ge für eine Auf­nah­me rus­si­scher Deser­teu­re und Militärdienstentzieher

  • Rus­si­sche Staatsbürger*innen soll­ten auch von Län­dern außer­halb Russ­lands Anträ­ge zur Auf­nah­me in die Euro­päi­sche Uni­on stel­len kön­nen. Hier ist eine unbü­ro­kra­ti­sche Lösung nötig, die sie vor einer Abschie­bung aus einem ande­ren Land zurück nach Russ­land schützt. Huma­ni­tä­re Visa sind eine Mög­lich­keit, die die Bun­des­re­gie­rung und die ande­ren EU-Staa­ten ver­stärkt nut­zen soll­ten. Nur so erhal­ten die Men­schen die Chan­ce, auf lega­lem Weg nach Deutsch­land zu kom­men und hier um Schutz zu bit­ten. Das muss eben­so für Geflüch­te­te ande­rer Natio­na­li­tä­ten gelten.
  • Die Gren­zen müs­sen geöff­net wer­den! Flücht­lin­ge müs­sen die Mög­lich­keit haben, Län­der zu errei­chen, die ihnen einen siche­ren Auf­ent­halt gewäh­ren kön­nen. Die der­zeit gül­ti­gen Rege­lun­gen für eine Visa­ver­ga­be hin­dern vie­le dar­an, siche­re Län­der zu errei­chen. Eine Auf­nah­me Schutz­su­chen­der kann nur gelin­gen, wenn die ille­ga­len Push­backs gestoppt wer­den und die Men­schen Zugang zu einem fai­ren Asyl­ver­fah­ren erhalten.
  • Hin­sicht­lich der Gewäh­rung von Asyl oder eines ande­ren Auf­ent­halts­sta­tus müs­sen die EU-Län­der nicht nur Kri­te­ri­en für Deser­teu­re ent­wi­ckeln, son­dern vor allem Lösun­gen für die gro­ße Zahl der Mili­tär­dienst­ent­zie­her Sie wären bei einer zwangs­wei­sen Rück­kehr nach Russ­land einer Rekru­tie­rung für den Krieg unterworfen.
  • Die EU soll­te ein Auf­nah­me­pro­gramm beschlie­ßen, damit die­je­ni­gen rus­si­schen Staatsbürger*innen, die sich unter gro­ßem Risi­ko von der Regie­rung ihres Lan­des abge­wandt haben, Mög­lich­kei­ten der Aus­bil­dung und Beschäf­ti­gung erhalten.

PRO ASYL und Con­nec­tion e.V. haben die Bun­des­re­gie­rung bereits im März in einem gemein­sa­men Appell dazu auf­ge­for­dert, sowohl rus­si­schen und bela­rus­si­schen als auch ukrai­ni­schen Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rern und Deser­teu­ren Schutz und Asyl zu gewäh­ren. Con­nec­tion e.V. setzt sich aktu­ell gemein­sam mit wei­te­ren Orga­ni­sa­tio­nen auf euro­päi­scher Ebe­ne für einen asyl­recht­li­chen Schutz rus­si­scher und bela­rus­si­scher Deser­teu­re und Ver­wei­ge­rer ein. Mit einer Peti­ti­on wird zudem eine Unter­stüt­zung auch ukrai­ni­scher Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer ein­ge­for­dert, die mehr­jäh­ri­ge Haft­stra­fen befürch­ten müssen.

(Rudi Fried­rich, Con­nec­tion e.V., Eli­sa Rhein­hei­mer, PRO ASYL)

Wer sich einem Krieg ent­zieht, ver­dient Schutz. Aus die­ser Über­zeu­gung her­aus unter­stützt und finan­ziert PRO ASYL ein Pro­jekt des Ver­eins Con­nec­tion e.V., das Bera­tung für Deser­teu­re, Mili­tär­diens­ten­zie­her und Kriegs­dienst­ver­wei­ge­rer aus Russ­land, Bela­rus und der Ukrai­ne bietet.