13.08.2021
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Die neue Abschiebehaftanstalt in Glückstadt. Foto: Reinhard Pohl / Gegenwind Magazin

Am 16. August geht die Abschiebehaftanstalt von Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in Betrieb. In der ehemaligen Marinekaserne sollen bis zu 60 Geflüchtete unterkommen; 18 Mio. Euro zahlen die drei Länder jährlich dafür. Rechtsanwalt Peter Fahlbusch kritisiert im Interview die strukturellen Missstände in Abschiebehaftanstalten.

Herr Fahl­busch, am kom­men­den Mon­tag wird in Glück­stadt an der Elbe eine neue Abschie­be­haft­an­stalt eröff­net. Zunächst sol­len 12 aus­rei­se­pflich­ti­ge Men­schen dort unter­ge­bracht wer­den. Was ist dar­an beson­ders problematisch? 

Peter Fahl­busch: Pro­ble­ma­tisch ist das Kon­zept, das dahin­ter steht: Men­schen, die kei­ne Straf­tat began­gen haben, wer­den in einer ehe­ma­li­gen Kaser­ne ein­ge­sperrt, nur um sie von A nach B zu brin­gen. Was die­se Men­schen anstel­len, um nicht rück­ge­führt zu wer­den, ist furcht­bar. Sie lau­fen buch­stäb­lich mit dem Kopf gegen die Wand. Man­che tre­ten in den Hun­ger­streik, ande­re ver­su­chen, sich auf­zu­hän­gen. Und wie­der ande­re schlu­cken alles, was ihnen zur Ver­fü­gung steht – vom Sham­poo bis zu Rasier­klin­gen. Der Jesui­ten-Flücht­lings­dienst Euro­pa hat schon 2010 eine Unter­su­chung ver­öf­fent­licht, die ein­deu­tig zeigt: Abschie­bungs­haft macht krank. Das deckt sich mit mei­nen eige­nen Erfah­run­gen. Wenn ich Men­schen tref­fe, die in Abschie­be­haft kom­men, und ich sie vier Wochen spä­ter wie­der­se­he, sind sie grau im Gesicht, lethar­gisch und apa­thisch. Und als Gesell­schaft neh­men wir das ein­fach so hin.

»Mit »unse­ren« Kin­dern wür­den wir so nicht umgehen!«

Wer­den auch Min­der­jäh­ri­ge oder trau­ma­ti­sier­te Men­schen eingesperrt? 

Kin­der im Knast gibt es mitt­ler­wei­le nur noch sel­ten, aber auch das kommt vor. Und Bay­ern hat ein beson­ders per­fi­des Sys­tem ent­wi­ckelt: Da wer­den Fami­li­en, die der Staat abschie­ben will, ein­fach getrennt. Ein Eltern­teil lan­det in der Abschie­be­haft – bei Allein­er­zie­hen­den dann die Bezugs­per­son der Kin­der – wäh­rend die Kin­der ins Jugend­heim gesteckt wer­den. Mit »unse­ren« Kin­dern wür­den wir so nicht umgehen!

Den Inhaf­tier­ten in Glück­stadt ste­hen ein Kicker­tisch, Gebets­räu­me, Sport­ge­rä­te und Com­pu­ter zur Ver­fü­gung. Das klingt zynisch – noch ne Run­de kickern, bevor man zwangs­wei­se zurück­ge­bracht wird in ein Land, das man hin­ter sich las­sen wollte…

Die neue Abschie­be­haft in Glück­stadt ist um Licht­jah­re bes­ser als das, was wir aus Bay­ern ken­nen. Aber es gibt kei­ne ‚gute‘ Haft. Man kann sich das nicht schön­re­den oder schön bau­en. In der Pra­xis ist es für die aller­meis­ten Men­schen bru­tal belas­tend, ein­ge­sperrt zu sein – mit dem Wis­sen, zurück geschickt zu wer­den in ein Land, in das sie nicht wol­len. Da ist ein Kicker­tisch nett, aber die Leu­te den­ken des­halb noch lan­ge nicht, sie sei­en in der Jugend­her­ber­ge im Urlaub.

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Die neue Abschie­be­haft­an­stalt in Glück­stadt. Foto: Rein­hard Pohl / Gegen­wind Magazin

Schles­wig-Hol­steins Innen­mi­nis­te­rin Sabi­ne Süt­ter­lin-Waack (CDU) betont, dass die Abschie­bungs­haft kei­ne Straf­haft sei. Was ist der Unter­schied, wenn hohe Sta­chel­draht­zäu­ne das Gebäu­de abschir­men und die Bewoh­ner die Ein­rich­tung nicht ver­las­sen dürfen? 

Ja, das ist ein ganz tol­les Gefäng­nis… Sie hören mei­nen Zynis­mus. Das Mot­to von Glück­stadt »Woh­nen minus Frei­heit« klingt fast nach IKEA-Kata­log – und ist ein Wider­spruch in sich. Es ist kein nor­ma­les Leben, wenn man von Sta­chel­draht­zäu­nen und Mau­ern umge­ben ist und das Gebäu­de nicht ver­las­sen darf; da kann man noch so vie­le Sport­ge­rä­te hin­stel­len. De fac­to ist auch die Ein­rich­tung in Glück­stadt ein hoch­ge­si­cher­tes Gefäng­nis. Da kommst du nicht raus.

»Obwohl ja nur Men­schen in Abschie­be­haft fest­ge­hal­ten wer­den dür­fen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie unter­tau­chen, lan­den auch Alte, Kran­ke, Schwan­ge­re oder Müt­ter mit Klein­kin­dern in Abschie­be­knäs­ten. Da fra­ge ich mich: Wohin sol­len die denn bit­te schön abhauen?«

Peter Fahl­busch

Wann lan­det denn über­haupt jemand in Abschiebehaft?

In Abschie­be­haft kommt nur jemand, der aus­rei­se­pflich­tig ist und bei dem die Sor­ge einer Flucht­ge­fahr besteht. Das bie­tet viel Inter­pre­ta­ti­ons­spiel­raum, da kommt das ins Spiel, was ich »Gefühls­ju­ra« nen­ne: Ob Flucht­ge­fahr ver­mu­tet wird oder nicht, ist sehr sub­jek­tiv und hängt auch mit den per­sön­li­chen und poli­ti­schen Ein­stel­lun­gen der­je­ni­gen zusam­men, die das ent­schei­den. Die zustän­di­ge Kom­mu­ne kann dann einen Haft­an­trag stel­len. Kei­ne Kom­mu­ne ist jedoch ver­pflich­tet, das zu tun. Wenn die zustän­di­gen Beamt*innen in der Aus­län­der­be­hör­de oder im Regie­rungs­prä­si­di­um die­sen Antrag stel­len, hat ein Rich­ter im nächs­ten Schritt das Gan­ze zu über­prü­fen. Obwohl ja nur Men­schen in Abschie­be­haft fest­ge­hal­ten wer­den dür­fen, bei denen die Gefahr besteht, dass sie unter­tau­chen, lan­den auch Alte, Kran­ke, Schwan­ge­re oder Müt­ter mit Klein­kin­dern in Abschie­be­knäs­ten. Da fra­ge ich mich: Wohin sol­len die denn bit­te schön abhauen?

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Peter Fahl­busch bei sei­ner Rede zur Ver­lei­hung des Men­schen­rechts­prei­ses der Stif­tung PRO ASYL.

Nun sol­len ja »nur« Men­schen, die nicht frei­wil­lig aus­rei­sen wol­len und sich ihrer Abschie­bung ent­zo­gen haben, in Glück­stadt unter­ge­bracht wer­den. Vie­le wür­den sagen: »Irgend­wie muss der Staat doch dafür sor­gen, dass die Geset­ze ein­ge­hal­ten wer­den und die­je­ni­gen, die gehen müs­sen, das Land ver­las­sen« – oder?

Wenn man als Gesell­schaft akzep­tiert, dass Abschie­bun­gen nötig sind, ist das so, ja. Nur gilt die Abschie­be­haft laut Euro­pa­recht als ulti­ma ratio, als letz­tes Mit­tel also. Zunächst müs­sen alle ande­ren Wege aus­ge­schöpft wer­den. Und inter­es­san­ter­wei­se ist es ja nicht so, dass mehr Haft zu mehr Abschie­bun­gen führt. Ber­lin zum Bei­spiel stellt fast nie Haft­an­trä­ge, die haben momen­tan gar kei­ne Abschie­be­ge­fäng­nis­se – sind aber, was die Abschie­be­quo­ten angeht, ganz vor­ne mit dabei. Die Bun­des­re­gie­rung hat vor weni­gen Tagen auf eine Gro­ße Anfra­ge der Lin­ken im Bun­des­tag geant­wor­tet. Dar­aus geht her­vor, dass die Abschie­bungs­haft seit 2016 im Ver­gleich zu den Abschie­bungs­zah­len deut­lich zuge­nom­men hat. Das Mit­tel der Haft wird bei Abschie­bun­gen also immer stär­ker eingesetzt.

78

Jah­re saßen Fahl­buschs Man­dan­ten zusam­men­ge­rech­net rechts­wid­rig in Haft

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Wel­che Alter­na­ti­ven zu Abschie­be­haft gibt es denn? 

Ber­lin schiebt häu­fig direkt aus der jewei­li­gen Wohn­ein­rich­tung her­aus ab. Auch wenn Men­schen aus der eige­nen Woh­nung oder einem Flücht­lings­heim abge­holt und abge­scho­ben wer­den, ist das für die Betrof­fe­nen tra­gisch, aber immer­hin setzt man sie dann nicht vor­her der zusätz­li­chen psy­chi­schen Belas­tung des wochen- oder mona­te­lan­gen Ein­ge­sperrt-Seins aus. Oder man macht es wie Bel­gi­en, das Aus­rei­se­cen­ter hat, in denen ins­be­son­de­re Fami­li­en eng­ma­schig beglei­tet wer­den. Auch eine ver­nünf­ti­ge Rück­kehr­be­ra­tung und Start­hil­fe im Her­kunfts­land kön­nen Alter­na­ti­ven sein zur Abschie­be­haft. Und wie­so arbei­tet der Staat nicht viel stär­ker mit Mel­de­auf­la­gen und Kau­tio­nen? Men­schen, die abge­scho­ben wer­den sol­len, könn­te man ver­pflich­ten, sich alle zwei Tage bei der Aus­län­der­be­hör­de zu melden.

»Im Durch­schnitt befand sich jede*r Mandant*in knapp vier Wochen zu Unrecht in Haft. Das ist zutiefst bedenk­lich und erschüt­tert mich in mei­nen Grundfesten.«

An wel­chem euro­päi­schen Nach­bar­land könn­te Deutsch­land sich orientieren?

Zum Bei­spiel an der Schweiz! Dort wird ja schon jedem, der ins Land kommt, ein Anwalt zuge­ord­net. Es ist erbärm­lich, dass bei uns hin­ge­gen noch nicht mal die­je­ni­gen, die in Abschie­be­haft gesteckt wer­den, einen Anwalt bekom­men. Das sagt im Übri­gen sogar eine enga­gier­te Rich­te­rin am Bun­des­ge­richts­hof. In einem Auf­satz für das Asyl­ma­ga­zin schrieb sie im ver­gan­ge­nen Jahr, es sei »eines Rechts­staats nicht wür­dig«, dass Men­schen ohne Anwalt in die Haft geschickt würden.

1.089

recht­wid­rig inhaf­tier­te Mandanten

Seit 2001 haben Sie bun­des­weit 2.141 Men­schen in Abschie­bungs­haft­ver­fah­ren ver­tre­ten. Wie vie­le Ihrer Man­dan­ten waren zu Unrecht inhaftiert?

1.089 die­ser Men­schen wur­den nach den hier vor­lie­gen­den rechts­kräf­ti­gen Ent­schei­dun­gen rechts­wid­rig inhaf­tiert – das sind 50,9 Pro­zent (Stand: 6.8.2021). Man­che von ihnen nur einen Tag, ande­re wochen- oder gar mona­te­lang. Zusam­men­ge­zählt kom­men auf die 1.089 Gefan­ge­nen 28.670 rechts­wid­ri­ge Haft­ta­ge. Das sind gut 78 Jah­re rechts­wid­ri­ge Inhaf­tie­run­gen – län­ger, als der Zwei­te Welt­krieg zurück­liegt. Im Durch­schnitt befand sich jede*r Mandant*in knapp vier Wochen zu Unrecht in Haft. Das ist zutiefst bedenk­lich und erschüt­tert mich in mei­nen Grundfesten.

Wie ist das mög­lich? Wir leben doch in einem Rechtsstaat! 

Wie so etwas in einem Rechts­staat mög­lich sein kann, fra­ge ich mich auch. Noch dazu gibt es gar kei­ne offi­zi­el­len Zah­len dazu. Die Lin­ke hat in der erwähn­ten Gro­ßen Anfra­ge erneut nach den Zah­len gefragt, aber die Bun­des­län­der behaup­ten, sie wür­den das nicht erfas­sen. Das macht mich schon stut­zig. Wir sind doch das Sta­tis­tik-Welt­meis­ter­land.…! Also kann ich mich nur auf mei­ne eige­nen Berech­nun­gen ver­las­sen. Fünf­zig Pro­zent zu Unrecht Inhaf­tier­te – das ist eine absurd hohe Zahl. Aber selbst wenn es nur fünf Pro­zent wären, wäre es zu viel.

»Im Zwei­fel für die Frei­heit«, lau­tet ein Grund­satz unse­res Rechts­staats. In punc­to Abschie­be­haft trifft das aber anschei­nend nicht zu. Da sperrt man lie­ber ein­mal zu viel ein als ein­mal zu wenig.«

Peter Fahl­busch

Einen gro­ßen gesell­schaft­li­chen Auf­schrei gibt es nicht. Füh­ren Sie das Des­in­ter­es­se dar­auf zurück, dass es sich hier um Men­schen ohne deut­schen Pass han­delt, deren Rech­te miss­ach­tet werden? 

Ja, in der Wahr­neh­mung gehö­ren die­se Men­schen nicht zu »uns«. Ich behaup­te, wenn her­aus­kä­me, dass fünf­zig Pro­zent unse­rer bio­deut­schen Wohl­stands­kin­der zu Unrecht kein Bafög bekom­men und des­halb ihr Stu­di­um abbre­chen muss­ten, wäre was los. Oder wenn man sich vor­stellt, dass jede zwei­te Abriss­ver­fü­gung eines Hau­ses feh­ler­haft wäre. Das wür­den die Ver­ant­wort­li­chen poli­tisch nicht über­le­ben. Aber die Men­schen in Abschie­be­haft haben kei­ne Lob­by, das ist das Bit­te­re. Für sie inter­es­siert sich nie­mand. Außer, es hängt sich jemand auf – dann ist der Medi­en­rum­mel vor­über­ge­hend groß. Es geht aber nicht um Ein­zel­ne. Die wei­nen­de Frau mit dem Kind auf dem Arm in der Abschie­be­haft ist nicht das Pro­blem. Die Abschie­be­haft ist ein sys­te­mi­sches Pro­blem, über Jah­re und Jahr­zehn­te gewach­sen. Wir spre­chen hier nicht von ein­zel­nen, bedau­er­li­chen Feh­lern, die gemacht wer­den – son­dern von struk­tu­rel­len Missständen.

Was sagt der Umgang mit Abschie­be­kan­di­da­ten über unse­ren Rechts­staat aus?

In dubio pro liber­ta­te, »Im Zwei­fel für die Frei­heit«, lau­tet ein Grund­satz unse­res Rechts­staats. In punc­to Abschie­be­haft trifft das aber anschei­nend nicht zu. Da sperrt man lie­ber ein­mal zu viel ein als ein­mal zu wenig. War­um? Weil vie­le mit den Ver­fah­ren befass­ten Per­so­nen eher kon­ser­va­tiv ein­ge­stellt sind? Weil vie­len das Vor­ver­ständ­nis fehlt? Weil wir es mit einem man­geln­den Kennt­nis­stand in Behör­den und Gerich­ten zu tun haben? Ich weiß es nicht genau, das müss­te drin­gend mal unter­sucht wer­den. Ich sehe das mit gro­ßer Sor­ge. Unser Rechts­staat zeich­net sich auch dadurch aus, dass wir kei­ne hun­dert­pro­zen­ti­ge »Ein­sperr­ga­ran­tie« haben – sonst wären wir eine Dik­ta­tur. Stel­len Sie sich vor, Aldi wür­de Nackt­scan­ner am Ein­gang mon­tie­ren, um Laden­dieb­stäh­le kom­plett aus­schlie­ßen zu kön­nen. Auch das wür­den wir als freie Gesell­schaft ableh­nen. Klar, dann bleibt ein Rest­ri­si­ko, dass man nie »alle« kriegt. Aber wenn am Tag der Abschie­bung tat­säch­lich mal einer nicht da sein soll­te – das hält unse­re Gesell­schaft doch aus.

Befürch­ten Sie, dass die Abschie­be­haft in Glück­stadt Vor­bild für ande­re sein wird?

Die braucht es dafür gar nicht. Es wer­den über­all Abschie­be­ge­fäng­nis­se gebaut, nicht nur in Glück­stadt. Im baye­ri­schen Hof sind gera­de 200 neue Plät­ze geschaf­fen wor­den, auch in Pas­sau soll eine neue Haft­an­stalt ent­ste­hen. Und klar ist: Je mehr Plät­ze, des­to mehr Inhaf­tier­te, denn die Ein­rich­tun­gen sol­len ja nicht leer ste­hen… Vom per­sön­li­chen Leid der Men­schen ein­mal abge­se­hen – was das alles kos­tet, ist auch inter­es­sant. Für die Ein­rich­tung in Glück­stadt zahlt jedes der drei betei­lig­ten Bun­des­län­der jähr­lich sechs Mil­lio­nen Euro. Und laut der aktu­el­len Gro­ßen Anfra­ge der Lin­ken im Bun­des­tag liegt zum Bei­spiel der Tages­satz von Abschie­be­haft im hes­si­schen Darm­stadt pro Per­son bei stol­zen 445,28 €. Mei­nes Erach­tens ist die gan­ze Abschie­be­po­li­tik vor allem Sym­bol­po­li­tik. Denn mit dem Geld, das der Staat aus­gibt, um die Abschie­be­kan­di­da­ten ein­zu­sper­ren, könn­te man sie auch ein Leben lang auf Hartz-IV-Niveau hier ver­sor­gen. Glaubt denn ernst­haft irgend­je­mand da drau­ßen, dass Zehn­tau­sen­de Men­schen mehr zu uns kom­men wür­den, wenn es kei­ne Abschie­be­ge­fäng­nis­se gäbe?

Was for­dern Sie, was wäre jetzt nötig?

Von den Par­tei­en, die die neue Abschie­be­haft in Glück­stadt nur »mit Bauch­schmer­zen« mit­tra­gen – den Grü­nen etwa – wür­de ich erwar­ten, dass sie sich end­lich dafür ein­set­zen, dass jedem, der in Abschie­be­haft sitzt, auto­ma­tisch ein Anwalt zuge­ord­net wird. Ein Anwalt ist ein zwin­gend not­wen­di­ges Kor­rek­tiv. Aber in die­sem Punkt eiern alle Par­tei­en rum. Und so ähnelt die Abschie­be­haft nach wie vor einer Black­box. Aber wenn wir als Gesell­schaft schon mei­nen, wir müss­ten Geflüch­te­te ein­sper­ren, dann müs­sen wir dafür sor­gen, dass die­se Men­schen anwalt­li­che Unter­stüt­zung bekommen.

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Peter Fahl­busch ist seit 1998 als Rechts­an­walt mit dem Schwer­punkt Migra­ti­ons­recht tätig, ins­be­son­de­re in Abschie­bungs­haft­ver­fah­ren. Die Stif­tung PRO ASYL zeich­ne­te ihn 2019 mit ihrem Men­schen­rechts­preis aus. Lau­da­to­rin Filiz Polat (MdB, Die Grü­nen) sag­te anläss­lich der Ver­lei­hung: »Es müss­te eigent­lich einer der größ­ten Jus­tiz­skan­da­le in unse­rem Rechts­staat sein, den Peter Fahl­busch als mas­sen­haf­ten Rechts­bruch so sys­te­ma­tisch offen­ge­legt und doku­men­tiert hat.«

(er)