Passbeschaffung im Aufenthaltsrecht: Rechtliche Verpflichtungen und Grenzen der Zumutbarkeit

März 2024

Gut­ach­ten von Rechts­an­walt Dr. Mat­thi­as Leh­nert, März 2024

Geflüch­te­te in Deutsch­land wer­den von den Behör­den oft auf­ge­for­dert, bei der Bot­schaft ihres Her­kunfts­lan­des einen Pass zu beschaf­fen. Nur sel­ten wird dabei dar­auf Rück­sicht genom­men, was das für Geflüch­te­te mit sich bringt. Syrer*innen etwa müs­sen hohe Sum­men an das Regime zah­len, vor dem sie geflo­hen sind und das damit sei­ne Ver­bre­chen finan­ziert. Ohne Pass wie­der­um sind Rei­sen außer­halb Deutsch­lands, etwa um Ver­wand­te zu besu­chen, unmög­lich. Der Pass ist auch eine Vor­aus­set­zung für die Auf­ent­halts­ver­fes­ti­gung. Und Gedul­de­ten ohne Pass kön­nen umfas­sen­de Sank­tio­nen auf­er­legt werden.

Für Geflüch­te­te ist daher die Fra­ge, ob und unter wel­chen Umstän­den sie einen Pass beschaf­fen müs­sen, für ihr Leben von zen­tra­ler Bedeu­tung. Trotz­dem gibt es kei­ne recht­lich gefes­tig­te Defi­ni­ti­on, was bei der Pass­be­schaf­fungs­pflicht für Geflüch­te­te zumut­bar und was unzu­mut­bar ist.

Zudem geht es beim The­ma Pass­pflicht meist nur um die Pflich­ten der pass­lo­sen Men­schen, die an der Beschaf­fung eines Pas­ses mit­wir­ken sol­len. Schnell gerät dabei aber in Ver­ges­sen­heit, dass auch die Behör­den Hin­weis­pflich­ten haben und dass die Pass­pflicht auch durch einen Pass­ersatz und Aus­weis­ersatz erfüllt wird. Einen sol­chen aus­zu­stel­len, ist in bestimm­ten Fäl­len eine staat­li­che Pflicht.
PRO ASYL hat daher ein Gut­ach­ten bei Rechts­an­walt Dr. Mat­thi­as Leh­nert in Auf­trag gege­ben, in dem die­ser Fra­ge nach­ge­gan­gen wird, was für Geflüch­te­te in Bezug auf Pass­be­schaf­fung und Iden­ti­täts­klä­rung zumut­bar ist und wel­che recht­li­chen Pflich­ten sich nicht nur für sie, son­dern auch für die Behör­den ergeben.

März 2024, 46 Seiten