Grund- und menschenrechtskonforme Ausgestaltung der Aufnahme afghanischer Ortskräfte

August 2022

Eine Stu­die der FAU Human Rights Cli­nic in Koope­ra­ti­on mit PRO ASYL zeigt, dass Deutsch­land sei­nen men­schen­recht­li­chen Ver­pflich­tun­gen zur Auf­nah­me von Orts­kräf­ten aus Afgha­ni­stan bis­lang nicht aus­rei­chend nach­kommt. Die Auf­nah­me ist kein Gna­den­akt, son­dern Pflicht. Hier­für müss­te das Orts­kräf­te­ver­fah­ren drin­gend über­ar­bei­tet werden.

PRO ASYL bedankt sich beim gesam­ten Team der
Human Rights Cli­nic 2021/2022 für die Erstel­lung die­ser
Stu­die und für die gute Zusammenarbeit.