Pläne des Innenministeriums:Faeser schlägt härtere Abschieberegeln vor

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Das Innenministerium von Nancy Faeser hat Vorschläge für schärfere Abschieberegeln vorgelegt. (Foto: IMAGO/M. Popow/IMAGO/Metodi Popow)

Behörden und Polizei sollen mehr Befugnisse bekommen, heißt es in einem Diskussionsentwurf des Innenministeriums. Außerdem geht es um eine neue Strafe für Asylbewerber, die im Asylverfahren unvollständige Angaben zu ihrer Identität machen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) will das Abschieberecht verschärfen. Ihr Ministerium veröffentlichte jetzt einen Diskussionsentwurf, der mehr Befugnisse für Behörden und Polizei bei der Durchsetzung von Rückführungen vorsieht. So wird vorgeschlagen, die Höchstdauer des sogenannten Ausreisegewahrsams, mit dem ein ausreisepflichtiger Ausländer festgesetzt werden kann, von zehn auf 28 Tage zu verlängern. Damit sollen die Behörden mehr Zeit bekommen, um eine Abschiebung vorzubereiten, wie Faesers Ministerium mitteilte.

Den Entwurf erarbeitete das Innenministerium nach Gesprächen mit Ländern und Kommunen. Mit diesen soll nun weiter über das Thema beraten werden, bevor das Ministerium Gesetzentwürfe vorlegt.

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Außerdem sieht das derzeitige Papier vor, dass Polizisten zur Durchsetzung einer Abschiebung auch andere Räume als die des Betroffenen betreten können. Damit solle beispielsweise in Gemeinschaftsunterkünften sichergestellt werden, dass die Person auch tatsächlich angetroffen werde, hieß es zur Begründung.

Zudem soll ein Verstoß gegen Einreise- und Aufenthaltsverbote als eigenständiger Haftgrund definiert werden. Und es soll eine Strafe dafür eingeführt werden, wenn ein Asylbewerber im Asylverfahren keine, falsche oder unvollständige Angaben zu seiner Identität macht. Viele der Detailänderungen zielen darauf ab, die sogenannten Mitwirkungsrechte im Asylverfahren stärker einzufordern. Die ungeklärte Identität sei nach wie vor eines der Haupthindernisse bei der Durchsetzung der Ausreisepflicht, heißt es an mehreren Stellen des Gesetzentwurfs.

Besserer Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden geplant

Um Ausländerbehörden zu entlasten, will das Bundesinnenministerium die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnisse von Flüchtlingen mit dem sogenannten subsidiären Schutz von einem auf drei Jahre verlängern. Sie würden damit Flüchtlingen mit einer Schutzanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt.

Ein zweiter Diskussionsentwurf aus dem Haus von Bundesinnenministerin Faeser soll für einen besseren Datenaustausch zwischen Ausländer- und Sozialbehörden sorgen. Demnach soll im Ausländerzentralregister künftig hinterlegt werden, ob dort Erfasste existenzsichernde Leistungen erhalten, welche Behörde dafür zuständig ist und über welchen Zeitraum die Leistungen erteilt werden.

Die Vorschläge für einen verbesserten Datenaustausch sollen einen Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz im Mai umsetzen, der darauf zielt, auch durch vermehrte Digitalisierung die Ausländerbehörden zu entlasten.

© SZ/epd/dpa/dta - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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