Belogen, betrogen und abgeschoben?

Ausländerbehörde des Landkreises Passau lockt iranischen Geflüchteten in die Abschiebungsfalle

Am 29.09.2022 sollte Herr R zu seiner Sachbearbeiterin in die Ausländerbehörde kommen. Im Juli schon hatte er einen Antrag auf Beschäftigung und Beschäftigungsduldung für die Anstellung bei einem Pflegedienst gestellt. Herr R hatte dort ein Praktikum gemacht, man war hochzufrieden mit seiner Arbeit. Außerdem hatte Herr R seinen Reisepass beschafft und bei der Ausländerbehörde abgegeben. Für den 29.09.2022 bestellte die Sachbearbeiterin Herrn R in die Behörde, damit die Beschäftigung in das Duldungspapier eingetragen werden könne. Eine Kopie dieser E-Mail liegt dem Bayerischen Flüchtlingsrat vor. Tatsächlich hatte das Landratsamt Passau schon am 06.09.2022 einen Schubantrag beim Bayerischen Landesamt für Asyl und Rückführungen in den Iran beantragt. Und bereits am 27.09.2022 beantragte das Landratsamt beim Amtsgericht den Ausreisegewahrsam und teilte mit, dass der „geplante Aufgriff am 29.09.2022“ erfolgen solle.

Herr R folgte dem Versprechen – und lief in die Falle. Statt einer Arbeitserlaubnis und einer Aufenthaltsperspektive erwarteten ihn zwei Polizeibeamte, die ihn abführten. Unmittelbar nach der Erteilung der Arbeitserlaubnis hätte Herr R als dringend benötigter Pflegehelfer anfangen sollen. Die Ausländerbehörde Passau zögerte den Bescheid über die Arbeitsaufnahme fast zwei Monate hinaus, um dann Herrn R statt der angekündigten Arbeitserlaubnis die Abschiebung zu servieren.

Im Iran rumort es gerade gewaltig, Sicherheitskräfte und staatliche Schlägertrupps prügeln Proteste nieder. Wegen der Beteiligung an eben solchen Protesten musste Herr R im Jahr 2018 fliehen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge glaubte ihm weder, dass er aus Furcht vor Verfolgung das Land verlassen hatte, noch, dass der Übertritt zum Christentum eine Gefährdung bei der Rückkehr darstellen würde.

Warum eine Person, die gern im Bereich der Pflege arbeiten möchte, dringend in den Iran abgeschoben werden soll, ist schwer erklärlich. Einen Geflüchteten mit einem falschen Versprechen in die Ausländerbehörde zu locken, um ihn dort festnehmen zu lassen, ist betrügerisch. Das ist ein Verhalten, das eines Rechtsstaats unwürdig ist. Wir fordern den bayerischen Innenminister Joachim Herrmann auf, Herrn R die versprochene Arbeitserlaubnis zu erteilen und ihm eine Beschäftigungsduldung auszustellen. Außerdem sollte das Vorgehen der Verantwortlichen in der Passauer Ausländerbehörde dringend überprüft werden,“ so Stephan Dünnwald, Sprecher des Bayerischen Flüchtlingsrats. „Wir halten ein solches Verhalten einer bayerischen Behörde für untragbar.“