Einzelfälle

Um diese Menschen geht es

Die Begren­zun­gen und Schwie­rig­kei­ten beim Fami­li­en­nach­zug betref­fen vie­le Men­schen – oft mit dra­ma­ti­schen Fol­gen. Exem­pla­risch stel­len wir bei­spiel­haf­te Ein­zel­fäl­le vor:

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Hab­te­ma­ri­am Tewel­de in sei­nem baye­ri­schen Wohn­ort. Foto: Thors­ten Rathjen

Vater sieht sei­nen Sohn das ers­te Mal, als die­ser sie­ben Jah­re alt ist

Hab­te­ma­ri­am Tewel­de sagt, er füh­re sei­ne Ehe nur noch tele­fo­nisch. Acht Jah­re ist er bereits von sei­ner Frau getrennt. Sie war schwan­ger, als er sei­ne Hei­mat Eri­trea ver­ließ, doch das wuss­te das Paar zum dama­li­gen Zeit­punkt noch nicht. Sei­nen Sohn hat er bis Dezem­ber 2020 noch nie gese­hen gehabt. Frau und Kind sind von Eri­trea aus ins Nach­bar­land Äthio­pi­en geflüch­tet. Ende ver­gan­ge­nen Jah­res konn­te Hab­te­ma­ri­am Tewel­de es sich nach jah­re­lan­gem Spa­ren end­lich erlau­ben, nach Äthio­pi­en zu flie­gen, um die bei­den wenigs­tens zu besu­chen. Doch dann flog er allei­ne nach Deutsch­land zurück, denn noch immer liegt kei­ne Ent­schei­dung der Bot­schaft über den Fami­li­en­nach­zug vor, dabei liegt der Bot­schafts­ter­min bereits zwei Jah­re zurück. »In Hol­land, Frank­reich oder Schwe­den sind Fami­li­en inner­halb eines Jah­res wie­der­ver­eint. Mei­ne Frau fragt mich, war­um Deutsch­land das nicht hin­kriegt. Ich kann es ihr nicht erklä­ren«, sagt er. Herr Tewel­de ist seit Anfang 2016 aner­kann­ter Flüchtling.

»In Hol­land, Frank­reich oder Schwe­den sind Fami­li­en inner­halb eines Jah­res wie­der­ver­eint. Mei­ne Frau fragt mich, war­um Deutsch­land das nicht hin­kriegt. Ich kann es ihr nicht erklären.«

Hab­te­ma­ri­am Tewelde

Der Fami­li­en­nach­zug schei­tert in ers­ter Linie an feh­len­den Unter­la­gen: So hat das Paar bei­spiels­wei­se kirch­lich gehei­ra­tet, wie es in Eri­trea üblich ist. Der deut­sche Staat ver­langt für die Ertei­lung eines Visums auf Fami­li­en­nach­zug aber eine staat­li­che Hei­rats­ur­kun­de. Um nach­träg­lich ein staat­li­ches Doku­ment zu erhal­ten, müss­te sich Herr Tewel­de an die eri­tre­ische Dik­ta­tur wen­den, in der er gefol­tert wur­de – an den Ver­fol­ger­staat also, dem er ent­kom­men ist.

Update: Nach acht lan­gen Jah­ren konn­te die Fami­lie sich end­lich wie­der in die Arme schließen.

Allein­er­zie­hen­de Mut­ter bangt um ihre Töch­ter in grie­chi­schen Lagern

Rukan O. ist eine allein­ste­hen­de, syri­sche Kur­din, die im Novem­ber 2017 mit ihren drei Töch­tern aus Alep­po in Rich­tung Tür­kei flüch­te­te. Drei Mona­te spä­ter flo­hen sie wei­ter nach Grie­chen­land und kamen im Flücht­lings­la­ger Moria auf der Insel Les­bos unter. Neben den kata­stro­pha­len Lebens­be­din­gun­gen und der schlech­ten Gesund­heits­ver­sor­gung erleb­te Rukan O. dort auch sexu­el­le Über­grif­fe. Aus die­sem Grund ent­schied Frau O., wei­ter nach Deutsch­land zu flüch­ten und ihre Töch­ter, die sie in der Obhut ihrer Schwes­ter ließ, nach­zu­ho­len. Ihr war nicht klar, wie lan­ge sie unter­wegs sein, wie lan­ge sich das Ver­fah­ren hin­zie­hen wür­de und dass eine ihrer Töch­ter schwer an Tuber­ku­lo­se erkran­ken würde.

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»Die wei­te Stre­cke, die ich auf der Flucht zurück­le­gen muss­te, konn­te mei­ne Toch­ter nicht laufen.«

Rukan O.

»Die wei­te Stre­cke, die ich auf der Flucht zurück­le­gen muss­te, konn­te mei­ne Toch­ter nicht laufen.«

Rukan O.

Ende 2018 erhielt Frau O. in Deutsch­land sub­si­diä­ren Schutz und bean­trag­te umge­hend über die deut­sche Bot­schaft in Athen den Nach­zug ihrer Töch­ter. Es dau­er­te 13 Mona­te, bis die Mäd­chen über­haupt Ter­mi­ne für die Stel­lung der Visa-Anträ­ge erhiel­ten. Schließ­lich ver­lang­te die Bot­schaft die Zustim­mung des Vaters bezüg­lich der Ein­rei­se der Kin­der nach Deutsch­land. Da die­ser seit Jah­ren als ver­misst galt, ver­lang­te die Bot­schaft die syri­sche Ver­schol­len­heits­er­klä­rung des Scha­ria-Gerichts, lega­li­siert und über­setzt. Der ältes­ten Toch­ter gelang es in der Zwi­schen­zeit mit­hil­fe der sozia­len Netz­wer­ke, ihren Vater aus­fin­dig zu machen, der dem Nach­zug der Töch­ter zu ihrer Mut­ter zustimm­te – doch nun zwei­felt die Deut­sche Bot­schaft an der Glaub­haf­tig­keit der Zustim­mung. Mut­ter und Töch­ter sind immer noch getrennt. Die Mäd­chen sind im grie­chi­schen Flücht­lings­camp nicht aus­rei­chend vor Gewalt geschützt, zwei von ihnen sind erkrankt; der Mut­ter geht es psy­chisch und phy­sisch sehr schlecht.

Jour­na­list aus Afgha­ni­stan fürch­tet um das Leben sei­ner Familie

Ahmed Hus­sein* aus Afgha­ni­stan hat in sei­ner Hei­mat neun Jah­re lang als Jour­na­list gear­bei­tet, unter ande­rem für die Deut­sche Wel­le. Auf­grund sei­nes Berufs wur­de er von den Tali­ban wie­der­holt mit dem Tod bedroht. Vor lau­ter Angst leben sei­ne Frau und die Kin­der im Ver­bor­ge­nen, sei­ne vier Töch­ter und ein Sohn gehen seit rund drei Jah­ren nicht mehr zur Schu­le. Herr Hus­sein lebt seit 2019 als aner­kann­ter Flücht­ling in Deutsch­land und war­tet seit fast zwei Jah­ren dar­auf, dass sei­ne Fami­lie über­haupt einen Antrag auf ein Visum zum Fami­li­en­nach­zug stel­len darf. Im Sep­tem­ber 2019 hat er sich an die zustän­di­ge Deut­sche Bot­schaft in Neu-Delhi gewandt, doch noch immer steht kein Ter­min für die Antrag­stel­lung eines Visums auf Fami­li­en­nach­zug fest – also noch nicht ein­mal für den aller­ers­ten Schritt. Auf­grund der Pan­de­mie war die Bot­schaft mona­te­lang geschlossen.

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Ahmed Hus­sein beim täg­li­chen Deutsch­ler­nen. Foto: Najem Al-Khalaf

Ahmed Hus­sein besucht in sei­ner neu­en Hei­mat Nie­der­sach­sen einen Sprach­kurs, doch in Gedan­ken ist er bei sei­ner Fami­lie. »Mein Kör­per ist hier, aber mei­ne See­le ist in Afgha­ni­stan«, sagt er. Der Fami­li­en­va­ter hat furcht­bar Angst um sei­ne Liebs­ten, ins­be­son­de­re seit dem Abzug der west­li­chen Trup­pen und dem Vor­marsch der Taliban.

*Pseudonym zum Schutz der Familie.

Update: Auch mit­hil­fe von PRO ASYL ist es der Fami­lie mitt­ler­wei­le gelun­gen, nach Deutsch­land zu kommen.

Teen­ager war­tet seit sechs Jah­ren auf Mut­ter und Geschwister

Er war noch ein Kind, als er mit der Fami­lie sei­nes Onkels im Okto­ber 2015 nach Deutsch­land kam: Der Syrer Hus­sein Husain war damals zehn Jah­re alt. Das Jugend­amt Han­no­ver über­nahm die Vor­mund­schaft für Hus­sein und stell­te im Juni 2016 einen Asyl­an­trag für ihn. Im Febru­ar 2017 wur­de ihm statt­des­sen der sub­si­diä­re Schutz zuer­kannt. Von März 2016 bis Juli 2018 hat­te die Bun­des­re­gie­rung den Fami­li­en­nach­zug für Ange­hö­ri­ge von sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­ten aller­dings voll­stän­dig aus­ge­setzt. Sei­ne Eltern und die drei min­der­jäh­ri­gen Geschwis­ter waren auf­grund der Sicher­heits­la­ge in Syri­en in die Tür­kei geflo­hen. Sie buch­ten einen Ter­min bei der deut­schen Botschaft.

Das Recht auf den Nach­zug eines Geschwis­ter­kin­des besteht in Deutsch­land nicht. Das bedeu­tet: Die Bun­des­re­gie­rung ver­langt von Eltern, sich zwi­schen ihren Kin­dern zu entscheiden.

Doch sie erfuh­ren, dass nur die Anträ­ge von Eltern zu unbe­glei­te­ten min­der­jäh­ri­gen Flücht­lin­gen geneh­migt wer­den wür­den. Das Recht auf den Nach­zug eines Geschwis­ter­kin­des besteht in Deutsch­land nicht. Das bedeu­tet: Die Bun­des­re­gie­rung ver­langt von Eltern, sich zwi­schen ihren Kin­dern zu ent­schei­den. Folg­lich ent­schied der Vater, allein den Nach­zug zu sei­nem Sohn zu bean­tra­gen. Im Febru­ar 2020 durf­te er end­lich ein­rei­sen – er stell­te selbst einen Asyl­an­trag, wur­de als sub­si­di­är schutz­be­rech­tigt aner­kannt und erst dadurch wur­de der Weg frei, dass die Mut­ter von Hus­sein und die min­der­jäh­ri­gen Geschwis­ter eben­falls einen Ter­min bei der Bot­schaft bean­tra­gen durf­ten. Im Febru­ar 2021 konn­ten sie vor­spre­chen. Es dau­er­te wei­te­re Mona­te, bis die Fami­lie Anfang Juli end­lich ein­rei­sen durf­te. Hus­sein war­te­te seit fast 6 Jah­ren auf sei­ne Mut­ter, Brü­der und sei­ne Schwes­ter. Aus dem Kind ist mitt­ler­wei­le ein Teen­ager gewor­den, dem die eige­ne Mut­ter bei der ers­ten Umar­mung fremd erschien.

6000 Kilo­me­ter lie­gen zwi­schen allein­er­zie­hen­dem Vater und sei­nen Kindern 

Baro­le S. mach­te sich 2015 auf den gefähr­li­chen Weg von Eri­trea nach Euro­pa, damit er und sei­ne Fami­lie in Frei­heit leben kön­nen. Dass er sei­ne Frau nie­mals wie­der­se­hen wür­de, ahn­te er damals nicht. Im Mai 2016 wur­de Baro­le S. als Flücht­ling aner­kannt, doch nach zahl­rei­chen Hür­den, die die Fami­lie über­win­den muss­te, pas­sier­te 2017 das für Baro­le Unvor­stell­ba­re: Sei­ne Frau starb kurz vor dem Ter­min bei der Bot­schaft, auf den sie alle so lan­ge gewar­tet hatten.

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Seit … war­tet Baro­le S. dar­auf, sei­ne Kin­der wie­der­zu­se­hen. Foto: Najem Al-Khalaf

Sei­ne Frau starb kurz vor dem Ter­min bei der Bot­schaft, auf den sie alle so lan­ge gewar­tet hatten.

Dass sei­ne Kin­der nun weder Vater noch Mut­ter bei sich haben, erträgt Baro­le S. kaum. Auch der Auto­un­fall eines Soh­nes nahm ihn extrem mit. Nach dem Tod sei­ner Frau wur­de er auf­ge­for­dert, die reli­giö­se Hei­rats­ur­kun­de in Eri­trea staat­lich beglau­bi­gen zu las­sen. In Eri­trea wur­de ihm gesagt, dass dies nicht mög­lich sei, weil sei­ne Frau nicht mehr am Leben ist. Doch kaum ist das nun (Jah­re spä­ter!) geklärt, tun sich neue Schwie­rig­kei­ten auf: Die Geburts­ur­kun­den für die im Sudan gebo­re­nen Kin­der konn­ten bis­her nicht beschafft wer­den. Und so war­tet Baro­le S. noch immer dar­auf, sei­ne Kin­der end­lich wie­der in die Arme schlie­ßen zu können.

Mut­ter und klei­ne Toch­ter hier, Mann und gro­ße Toch­ter im Sudan

Die Freu­de war groß, als Sem­har W. ihre Fami­lie im Janu­ar das ers­te Mal seit vie­len Jah­ren wie­der­sah. Noch grö­ßer wäre sie gewe­sen, wenn das Wie­der­se­hen in Deutsch­land statt­ge­fun­den hät­te – denn auf den Nach­zug ihres Ehe­man­nes und ihrer 14-jäh­ri­gen Toch­ter war­tet die Kran­ken­schwes­ter aus Eri­trea noch immer. Sie lebt gemein­sam mit der klei­nen, 3‑jährigen Toch­ter als sub­si­di­är Schutz­be­rech­tig­te in Deutsch­land. Jah­re­lang hat­te sie gespart, um in den Sudan zu flie­gen und Mann und Toch­ter, die nun dort leben, wenigs­tens besu­chen zu kön­nen. Die bei­den Halb­schwes­tern haben sich da zum ers­ten Mal gese­hen. Ihre gro­ße Toch­ter habe aber auch sie, die Mut­ter, zunächst behan­delt wie eine Frem­de, erzählt Sem­har W. Für den Ehe­mann sind alle Unter­la­gen voll­stän­dig, doch die 14-Jäh­ri­ge hat kei­nen Rei­se­pass – eine der vie­len Hür­den, vor denen Sem­har W. steht.

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Die Jugend­li­che hat­te sich 2019 für einen Bot­schafts­ter­min regis­triert, aber im Mai 2020 teil­te die Deut­sche Bot­schaft auf Anfra­ge mit, dass noch kein Ter­min für sie ver­ge­ben wur­de und sie statt­des­sen bei der Inter­na­tio­na­len Orga­ni­sa­ti­on für Migra­ti­on (IOM) im suda­ne­si­schen Khar­tum vor­spre­chen sol­le. Das geschah im Janu­ar – seit­dem war­tet Sem­har W. noch immer.