Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Typ: Gesetz , Datum: 31.12.2022

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Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten.

Am 31. Dezember 2022 ist das Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts in Kraft getreten. Danach können langjährig Geduldete durch eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis die Möglichkeit bekommen, die notwendigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht zu erfüllen, u.a. die Sicherung des Lebensunterhalts und die Klärung der Identität. Menschen, die sich zum Stichtag 31. Oktober 2022 fünf Jahre lang in Deutschland aufgehalten haben, nicht erheblich straffällig geworden sind und sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bekennen, profitieren davon. 

Mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht sollen Kettenduldungen verhindert und die Zahl der Langzeitgeduldeten reduziert werden. Zum gesetzlichen Stichtag haben sich in der Bundesrepublik Deutschland 248.182 geduldete Ausländer aufgehalten, davon 137.373 seit mehr als fünf Jahren. 

Gleichzeitig sind mit dem Gesetz die bestehenden Bleiberechtsregelungen angepasst worden. Gut integrierte junge Menschen sollen nach drei (statt bislang vier) Jahren Aufenthalt in Deutschland und bis zum 27. Lebensjahr die Möglichkeit für ein Bleiberecht bekommen. Besondere Integrationsleistungen von Geduldeten werden gewürdigt, indem ihnen künftig nach sechs Jahren oder schon nach vier Jahren bei Zusammenleben mit minderjährigen Kindern ein Bleiberecht eröffnet wird; die für ein Bleiberecht notwendigen Voraufenthaltszeiten werden damit um jeweils zwei Jahre reduziert. Um den Standort Deutschland für Fachkräfte aus Drittstaaten attraktiver zu machen, werden bewährte Regelungen aus dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz entfristet. Der Familiennachzug zu drittstaatsangehörigen Fachkräften wird erleichtert, indem für nachziehende Angehörige das Erfordernis eines Sprachnachweises entfällt. Allen Asylbewerberinnen und Asylbewerbern soll zukünftig der Zugang zum Integrationskurs und zu Berufssprachkursen im Rahmen verfügbarer Plätze offenstehen. Durch frühe Sprachförderangebote leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Teilhabe und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Rückführung von Menschen, die nicht hierbleiben können, soll konsequenter als bisher durchgesetzt werden. Das gilt insbesondere für Straftäter und Gefährder. Für diese Personengruppe wird die Ausweisung und die Anordnung von Abschiebungshaft erleichtert.

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