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Gütersloh

Familie Kurtesi ist abgeschoben

Gütersloh (gl)) - Am Dienstagmorgen ist die Abschiebung der Familie Kurtesi nach Serbien durchgeführt worden. Der Termin sei der Stadt Gütersloh sehr kurzfristig bestätigt worden, informiert Susanne Zimmermann, Sprecherin der Stadt, in einer Mitteilung.

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Mitarbeiter der Stadt Gütersloh und der Zentralen Ausländerbehörde in Bielefeld sowie ein Arzt hätten die Familie abgeholt, die sich offensichtlich auf eine kurzfristige Abschiebung eingerichtet hatte. Sie sei sehr kooperativ gewesen und habe die Information, dass im Ankunftsort Belgrad ein Arzt zur Untersuchung für den geistig eingeschränkten achtjährigen Dennis zur Verfügung stehe, positiv aufgenommen, heißt es im Bericht der Ausländerbehörde.

Unterstützer setzten sich für Bleiberecht ein

Wie berichtet, war die Familie Kurtesi bereits 2013 einmal aus Gütersloh abgeschoben worden. 2015 kehrte sie zurück. Nachdem bekannt geworden war, dass sie erneut nach Serbien abgeschoben werden sollten, hatten sich unterschiedliche Unterstützer dafür eingesetzt, ein Bleiberecht zu erwirken. In der vergangenen Woche hat die Stadt in einer Stellungnahme dargelegt, warum sie in diesem Fall der Empfehlung der Härtefallkommission und des Petitionsausschusses nicht gefolgt war.

„Niemand macht sich so eine Entscheidung leicht“

Bürgermeister Henning Schulz erklärt dazu: „Niemand macht sich eine solche Entscheidung leicht. Die Abwägung aller Gründe für und gegen eine Abschiebung lässt weder mich noch die Mitarbeitenden in der Ausländerbehörde unberührt. Dennoch sind wir in diesem Fall bei einer Entscheidung geblieben, die in diversen Verfahren vor Gericht, von anderen Beteiligten und von Erkenntnissen gestützt wird.“

Behinderung des Sohnes kein Hinderungsgrund für Abschiebung

Bei 22 Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen sei auch der Aspekt der Behinderung des achtjährigen Dennis berücksichtigt worden. Es sei entschieden worden, dass die Behinderung kein Hinderungsgrund für eine Abschiebung sei. Deshalb seien anhand der Faktenlage keine Spielräume mehr für eine Aussetzung der Abschiebung gegeben, erklärt Susanne Zimmermann. Mit der Familie habe es immer wieder Gespräche gegeben, in der auf die Vorteile einer freiwilligen Ausreise hingewiesen worden sei, ergänzt Nicole Pollklas, Leiterin der städtischen Ausländerbehörde. Dazu zähle unter anderem die Rückkehrmöglichkeit über eine Erwerbstätigkeit im Rahmen der Westbalkan-Regelung. Vor der Abschiebung habe die Ausländerbehörde Kontakt mit den serbischen Behörden aufgenommen und den Empfang sowie die medizinische Betreuung des Kindes in Serbien sichergestellt. Eine kostenlose medizinische Versorgung sei auch in Serbien gegeben, betont Nicole Pollklas. Dies umfasse auch die Behandlung in einer für die vorliegende Behinderung geeigneten Spezialeinrichtung.

Bürgermeister bittet um Verständnis für Haltung der Verwaltung

„Ich habe persönlich sehr viel Verständnis für das langjährige Engagement der ehrenamtlichen Unterstützer der Familie“, betont Henning Schulz erneut. „Aber ich bitte auch darum, die Haltung der Verwaltung anzuerkennen. Wir halten uns an Recht und Gesetz, wenn Menschen zu uns kommen und Asyl beantragen. Genauso sind Gesetze und rechtsstaatliche Grundsätze die Grundlage unserer Entscheidungen, wenn dies nicht gewährt wird.“ Eine Abschiebung sei niemals eine leichte Aufgabe und vor allem keine, die leichtfertig durchgeführt werde, so Schulz. Aber in diesem Fall sei sie nach Abwägung aller, teilweise öffentlich nicht bekannter, Tatsachen durchzuführen – auch im Sinne eines gerechten Umgangs mit all denen, die ebenfalls einen Asylantrag stellten.

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